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Sie führen ein mittelständiges Unternehmen? Sie sind freiberuflich tätig? Sie betreiben ein Gewerbe oder führen eine Personen- oder Kapitalgesellschaft?

Sie sind Arbeitnehmer mit oder ohne weitere Einkünfte? Sie verwalten einen Verein oder eine Immobilie? Planen Sie ggf. eine Existenzgründung?

In allen Fällen können Sie auf unsere umfassende und grundsolide Unterstützung zählen. Sprechen Sie noch heute mit Ihrem Steuerberater in Regensburg, Dipl.-Kaufmann Joachim Bauer.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in folgenden Bereichen:

  • Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Finanzbuchführung
  • Lohnbuchhaltung
  • Steuerdurchsetzung
  • Unternehmensgründung
  • Nachfolgeregelung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Als Ihr erster Ansprechpartner übernehmen wir bei Bedarf Schnittstellenfunktion und Kooperieren mit externen Spezialisten wie Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Erreichbarkeit und Nähe

Bei uns haben Sie es nicht mit ständig wechselnden Sachbearbeitern zu tun, sondern stehen in persönlichem Kontakt mit Ihrem Steuerberater;  ohne Umwege oder lange Wartezeiten. In unserer kleinen Kanzlei werden Ihre Anliegen ausschließlich von Experten behandelt – und stranden nicht beim Azubi oder im Call Center.

Beratung von Mensch zu Mensch

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Zeit, die sich für Sie auszahlt, denn je besser wir Ihre Lebenssituation kennen, desto besser können wir Ihnen als Steuerberater Auskunft erteilen.

Wir denken mit, damit Sie den Kopf frei haben für das, was Ihnen wichtig ist.

Verlässlichkeit und Kompetenz

Durch ständige Fortbildung bleiben wir steuer- und handelsrechtlich sowie betriebswirtschaftlich stets auf dem aktuellen Stand. So können Sie sicher sein, dass Sie die bestmögliche Betreuung erhalten – ohne risikoreiche „Schlupflöcher“, sondern gesetzeskonform, gründlich und handwerklich sauber.

Diskretion

Unsere Kunden schätzen das offene Ohr, das wir all ihren Lebensbelangen entgegen bringen. Dieses Vertrauen ist uns heilig. Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Darüber hinaus nehmen wir ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, auf das Sie sich verlassen können.

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